Übergabe an SAM
Bitte beachten: Die SAM nimmt ab sofort, zeitlich begrenzt nur noch Skelettfunde an, die vor dem 01.07.2023 vollständig ergraben worden sind und mit dem aktuellen Formblatt angeliefert werden. Bitte laden Sie sich das aktuelle Formblatt zur Aufnahme von Skelettmaterial herunter.
Achtung ! Die Herausgabe des neuen Grabungsleitfadens für anthropologische Tätigkeiten und Excel – Listen der SAM folgen demnächst. Bis dahin gelten die alten Regelungen.
Die Anlieferung von Skelettfunden durch Grabungsfirmen, kann nur nach Terminabsprache mit der Magazinleitung erfolgen. Dafür ist mit einem Vorlauf von 5 Werktagen zu planen. Geben Sie bei der Terminabsprache bitte auch die Gesamtzahl an Euronormboxen an, die abgeliefert werden sollen.
Folgende Dokumente sind bei der Einlieferung mitzuliefern:
- Vollständig ausgefülltes Übergabeformular
- Vollständige, digitale Fundliste der Maßnahme
- ausgefüllte SAM-Excel-Listen (siehe SAM-Grabungsleitfaden)
- Bei Körpergräbern: Digitaler Ordner mit ausgefüllten Skelettschemata zu allen Individuen
- Bei erfolgter, vollständiger standardisierter Befundung nach der Grabung: Digitaler Ordner mit entsprechend ausgefüllten standardisierten Befundbögen.
Die SAM behält sich vor in folgenden Fällen das Material nicht anzunehmen:
- bei ungewaschenem Material
- bei Skelettmaterial ohne Freigabe durch BLfD
- bei Skelettmaterial ohne Erstansprache
- im Falle von Blockbergungen
- bei Nutzung von anderen, als den vorgeschriebenen Verpackungen
- bei auf der Ausgrabung beprobtem Skelettmaterial
- bei Lieferung ohne Terminvereinbarung
- Skelettmaterial jünger als 125 Jahre oder aus Unrechtskontexten
- Skelettmaterial ohne geforderte Dokumentation oder nicht vollständig ausgefülltem Einlieferungsformular