Ausleihe und Befundung

Anfragen zur Ausleihe von Sammlungsgut, ebenso wie die Verlängerung von Ausleihen, sind schriftlich per E-Mail an die zuständige Konservatorin oder den zuständigen Konservator zu richten. An Herrn Dr. McGylnn (mcglynn@snsb.de), für Skelettfunde aus der Vorgeschichte bis zur Römerzeit und an Frau Dr. Harbeck (harbeck@snsb.de), für Skelettfunde aus der Römerzeit bis zur Neuzeit. Ausleihen sind in der Regel zu Befundungszwecken an zertifizierte Osteoanthropologinnen oder Osteoanthropologen, an Abschlusskandidat:innen sowie für Ausstellungen an Museen und an wissenschaftliche Institutionen möglich. Insbesondere bei Ausleihen an Abschlusskandidat:innen unterzeichnet der oder die akademische Betreuer:in die Ausleihe als verantwortliche Person.

Die Entscheidung, ob Sammlungsgut ausgeliehen wird, obliegt in jedem Fall den zuständigen Konservatoren oder den Konservatorinnen und dem Direktor der Sammlung. In Übereinstimmung mit den Richtlinien zur nachhaltigen Aufbewahrung von Forschungsdaten kann eine Ausleihe zur Bearbeitung oder Beprobung von in der SAM verwahrten menschlichen Funden nur gestattet werden, wenn ein Befund nach den standardisierten Richtlinien der SAM erhoben wird oder bereits erhoben wurde.

Anleitung und Befundbögen standardisierte Skelettdokumentation: Leichenbrand
Anleitung und Befundbögen standardisierte Skelettdokumentation: Leichenbrand
Befundungsvereinbarung
Befundungsvereinbarung
Leihvertrag Ausstellungen
Leihvertrag Ausstellungen