Beprobung

Sammlungen haben den Auftrag, das Sammlungsgut langfristig zu bewahren, bzw. zugänglich zu halten. Beprobungen führen dazu, dass ein Teil des Skelettmaterials unwiederbringlich verloren geht. Überreste aus archäologischen Kontexten sind jedoch eine wertvolle aber zugleich stark begrenzte Ressource. Die SAM prüft die Anfragen zur invasive Beprobung von SAM-Material. Zu den invasiven oder destruktiven Beprobungen gehört beispielsweise die Entnahme von Material für molekulare und chemische Untersuchungen (Isotope, Radiokarbondatierung, DNA u.a.), die irreversible Bestäubung von Knochen für REM-Aufnahmen, das Anfertigen von histologischen Schnitten und andere Methoden, bei denen menschliche Skelettüberreste unwiederbringlich verändert oder zerstört werden. 

Bitte füllen Sie den Antrag auf Beprobung aus und senden diesen bei Anfragen für,

Probennahmen zu DNA Untersuchungen an Herrn Prof. Dr. Albert Zink, E-mail: zink@snsb.de,

für Probennahmen für Isotopenanalysen an Frau Dr. Michaela Harbeck, E-Mail: harbeck@snsb.de.

Anfragen für Probenentnahme für 14C-Analysen

Da Probenentnahmen für 14C-Analysen an jedwedem Knochenelement vorgenommen werden können, diese Analysen mittlerweile routinemäßig sehr gut etabliert sind und die benötige Probenmenge recht gering ist (typischerweise ca. 1 g im Falle von AMS-Datierungen), werden diese in der Regel genehmigt. Anfragen bitte an: sam-magazin@snsb.de. In jedem Fall sind die im Folgenden ausgeführten Punkte zu beachten.

Folgende Arbeitsschritte sind vor und nach der Beprobung notwendig:

• Reinigung des Individuums: Das Skelettmaterial des gesamten zu beprobenden Individuums muss gereinigt vorliegen. Nur dann kann eine geeignete Stelle für die Beprobung bestimmt werden.

• Standardisierte Befundung des gesamten Individuums: Vor der Zerstörung von Teilen des Individuums sollte ein ausführlicher osteologischer Befund nach den Richtlinien der SAM durch qualifiziertes Fachpersonal erhoben worden sein. Dies ist notwendig, um die entsprechenden Hintergrundinformationen zu dem Individuum zu erhalten und das Resultat besser einordnen zu können. Zudem dient es der Dokumentation des gesamten Individuums, bevor ein Teil von ihm zerstört wird.

• Dokumentation des zu zerstörenden Abschnitts: Der zu beprobende Abschnitt ist vor seiner Beprobung von allen Seiten mit Maßstab zu fotografieren. Die Bilddatei ist in dieser Weise zu benennen: Maßnahmennummer, Befundnummer, beprobtes Element. Diese Datei ist digital bei Einlieferung der Skelette in die SAM mitabzugeben.

• Minimale Beprobung eines Skelettelementes: Die entnommene Probe sollte immer nur so umfangreich sein, wie es für die Analyse notwendig ist, ggf. ist vorher Kontakt mit dem durchführenden Labor aufzunehmen, um den genauen Bedarf zu erfragen (meist ca. 1 g für Körpergräber, bei Leichenbrand ggf. mehr). Die Beprobung ist im Befundbogen nach der „Standardisierte Skelettdokumentation: Vorgabe für Körpergräber“ entsprechend zu dokumentieren. Der Befundbogen muss der SAM vor der Beprobung vorliegen.

• Um den Rücklauf der Laborergebnisse auch an die SAM zu gewährleisten, ist neben dem Auftraggeber auch die SAM als Kontakt anzugeben und die E-Mail-Adresse sam-magazin@snsb.de anzugeben.