Das neue Schatzregal
Hintergrund
In Bayern verwahrt die Staatssammlung für Anthropologie München (SAM) den überwiegenden Teil der bei archäologischen Grabungen geborgenen menschlichen Gebeine und betreut diese fachlich. Mit der Einführung des sogenannten Schatzregals zum 1. Juli 2023 (Art. 9 Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG) hat sich die Eigentumslage bei archäologischen Funden grundlegend geändert.
Vor diesem Hintergrund treten Gemeinden zunehmend mit dem Wunsch an die SAM heran, auch Gebeine zu erhalten, die bereits vor diesem Stichtag geborgen wurden. Dieses Informationsblatt fasst die maßgebliche Rechtslage zusammen und erläutert, wer über die Abgabe entscheidet und in welchen Fällen die Funde bei der SAM verbleiben