Schulung & Zertifikat
Verfahren aktuell wegen Personalknappheit ausgesetzt
Die Vorgaben des Grabungsleitfadens der SAM sind erst ab dem Zeitpunkt der Herausgabe der neuen Vorgaben zum Umgang mit Funden auf archäologischen Ausgrabungen in Bayern des BLfD anzuwenden. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen.
Im Rahmen ihrer Aufgaben hat die SAM viele Berührungspunkte mit anthropologisch tätigen Personen. Vor allem in folgenden zwei Bereichen kommen jene, die freiberuflich oder für Grabungsfirmen tätig sind in Kontakt mit Skelettfunden der SAM:
- Wissenschaftlich-osteologische Analyse von Skelettfunden der SAM als Dienstleistung.
- Bergung und Erstansprache von Skelettfunden auf Ausgrabungen, welche der SAM zugeführt werden sollen.
In beiden Fällen sind die osteoanthropologisch tätigen Personen alleine für den sicheren Umgang und die korrekte wissenschaftliche Bearbeitung mit diesen Funden zuständig. Daher ist es offensichtlich entscheidend und auch im Interesse der SAM, dass diese über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Es gibt für osteoanthropologisch ausgebildete Personen keinen einheitlichen Studienabschluss, der die notwendigen Qualifikationen eindeutig und einfach nachweist. Dies will die SAM zukünftig mit einem Zertifikat vereinfachen. Das Zertifikat gilt nach Besuch der Grundlagenschulung für 4 Jahre und kann durch die Teilnahme an SAM-Seminaren immer wieder aktualisiert werden. So soll gewährleistet werden, dass die Zertifikatsinhaber:innen immer auf dem neuesten fachlichen Stand und in Kenntnis der aktuellen Vorgaben bleiben.
Mit dem SAM- Zertifikat wird durch die Staatsammlung für Anthropologie bestätigt, dass ihre Inhaber:innen die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen besitzen, um osteoanthropologische Arbeiten nach ihren Richtlinien zu übernehmen. Die Inhaber:innen des SAM-Zertifikats haben sich zudem zu einem professionellen Umgang und ethisch korrekter Behandlung von menschlichem Skelettmaterial verpflichtet.
SAM-Schulungen/Seminare können natürlich kein entsprechendes Studium ersetzen. Daher werden hierzu nur Personen zugelassen werden, die entsprechende Studieninhalte nachweisen können.